Energiepreispauschale für Studenten und Fachschüler in Deutschland

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Der 23. Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)

Der 23. Bericht der Bundesregierung nach Paragraf 35 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) liegt dem Bundestag als Unterrichtung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022.

Der Bericht enthält folgende wesentliche Ergebnisse:

  • Die Zahl der BAföG-Bezieher ist in den Jahren 2021 und 2022 weiter gestiegen. Im Jahr 2022 waren rund 935.000 Personen anspruchsberechtigt, davon rund 785.000 in Vollzeit und rund 150.000 in Teilzeit.
  • Die durchschnittliche Förderungshöhe ist ebenfalls gestiegen. Im Jahr 2022 betrug sie rund 760 Euro pro Monat.
  • Die Bundesregierung hat im Berichtszeitraum eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für Studenten, Fachschüler und Berufsfachschüler eingeführt. Die Pauschale wurde von rund 2,84 Millionen Personen beantragt und insgesamt mehr als 568 Millionen Euro ausgezahlt.

Fazit: Die Bundesregierung plant, die Bedarfssätze, Freibeträge sowie die Vomhundertsätze und Höchstbeträge nach Paragraf 21 Absatz 2 des BAföG zum 1. August 2024 neu festzusetzen. Die Neuregelung soll die Entwicklung der Einkommensverhältnisse und der Vermögensbildung, die Veränderungen der Lebenshaltungskosten sowie die finanzwirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen.

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