Ab sofort: Förderanträge für Heizungstausch möglich

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Privatleute können ab Dienstag, 28. Februar 2024, Förderanträge für den Austausch ihrer Heizungen auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) einreichen. Die Bundesregierung unterstützt den Austausch alter fossiler Heizungen gegen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien mit einem Investitionskostenzuschuss von mindestens 30 Prozent und maximal 70 Prozent.

Fördermittel gibt es zum Beispiel für den Einbau:

  • einer Wärmepumpe
  • einer Biomasseheizung
  • einer Hybridheizung
  • einer Solarthermieanlage

Höhe von Förderanträgen für Heizungstausch

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der neuen Heizung und der Energieeffizienz des Gebäudes.

So funktioniert die Förderung:

  • Antragstellung: Die Anträge für die Förderung können online über die Website der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden.
  • Bewilligung: Die KfW prüft den Antrag und bewilligt die Förderung.
  • Auszahlung: Nach dem Austausch der Heizung und der Vorlage der Rechnung wird die Förderung ausgezahlt.

Weitere Informationen:

  • KfW-Förderprogramm für den Heizungstausch
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG

Es ist ratsam, sich vor der Antragstellung ausführlich über die Förderbedingungen zu informieren. Die KfW bietet dazu eine Hotline und eine Online-Beratung an.

 

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