Privatisierung der Wasserversorgung durch EU stoppen

Bündnis 90/Die Grünen wollen die Privatisierung der allgemeinen Wasserversorgung durch EU stoppen

(BT) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt sich gegen eine mögliche „Privatisierung der Wasserversorgung durch die geheime Hintertür“. Wenn Pläne mögliche Pläne der EU-Kommission zur weiteren Vergabe von Dienstleistungskonzessionen verwirklicht würden, würde es wahrscheinlich zu Preiserhöhungen und mittelfristig zu einigen Qualitätsverlusten bei der privaten Wasserversorgung kommen“, heißt es in dem Antrag der Fraktion (17/12394), der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages gestellt wurde.


Der deutsche Bundestag soll nach dem vorgetragenen Willen der grünen Fraktion einen auf dem CDU-Bundesparteitag vom 3. bis zum 5. Dezember 2012 in Hannover gefassten Parteibeschluss begrüßen, in dem es zu der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen unter weiterem heißt: „Die im dem Entwurf vorgeschlagene europaweite Ausschreibungverpflichtung würde nicht nur zu einer weiteren erheblichen Einschränkung der kommunalen guten Selbstverwaltung und den Handlungsspielräumen, sondern auch wahrscheinlich zu einer Liberalisierung insbesondere der städtischen Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür führen und bewährte Strukturen zerstören. Dies wird die Partei CDU im Interesse der in Deutschland lebenden Menschen nicht zulassen.“ Der deutschen Bundesregierung wird in dem neuen Antrag der Fraktion im Bundestag Bündnis 90/Die Grünen vorgeworfen, diese schädlichen Bestrebungen der EU-Kommission zu unterstützen.

In der weiteren Begründung des neuen Antrages schreibt die Fraktion Bündnis 90 und Die Grünen, die von der europäischen Kommission mit Unterstützung des Ministerrates bevorzugte privatisierte Bereitstellung der wichtigen Wasserversorgung, aber auch weiterer sozialen Dienstleistungen bringe weitere hohe Risiken für das Allgemeinwohl der Menschen mit sich: „Bei privater Bereitstellung durch Unternehmen beispielsweise der Wasserversorgung besteht die mögliche Gefahr, dass notwendige Investitionen in der Zukunft für die Instandhaltung und die notwendige Erneuerung der alten Versorgungsanlagen zur Aufrechterhaltung einer guten und gesunden Wasserqualität unterbleiben. Die weiteren Nachteile und möglichen Gefahren privater Bereitstellung sind meist größer als eventuelle Effizienzvorteile einer geplanten Privatisierung.“

Grundsätzlich heißt es in dem neuen Antrag: „Wasser ist keine gewöhnliche Ware und die Wasserversorgung kein normales und gewöhnliches Geschäft. Der Zugang zu Wasser ist natürlich ein Menschenrecht und die notwendige Wasserversorgung ist ein elementarer Teil der wichtigen, kommunalen Daseinsvorsorge.“

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