Die Vergütung von erzeugtem Strom aus Solaranlagen soll tatsächlich weiter gekürzt werden. Die Regierungsparteien haben dazu einen neuen Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt. Damit soll erreicht werden den Rechtsrahmen für „Strom aus solarer Strahlungsenergie“ sowie für andere erneuerbare Energien geändert werden. Die geplante Neuregelung des alten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, die auf der Tagesordnung des deutschen Bundestages steht, soll schon am 1. April in Kraft treten. Zur neuen Begründung des geänderten Gesetzes schreiben die Politiker in ihrem Entwurf, dass die erziehlten Preise für neue Anlagen zur Erzeugung von nützlichem Solarstrom in den letzten Jahren billiger geworden sei. Dadurch sei es in den letzten Jahren zu einem starken Anstieg neuer Solaranlagen gekommen. Da die jetzigen Vergütungssätze durch die etwas gesunkenen Preise eine mögliche Überforderung darstellen, solle hier nachgesteuert werden.
Das neue Gesetz sieht vor, dass die Energieförderung des Solarstrom je nach Größe der gebauten Anlage um bis zu 30 Prozent gesenkt werden soll. Um den Bau neuer Anlagen einzudämmen, wird somit eine deutliche Absenkung für neu gebaute Anlagen vorgenommen. Künftig solle es danach nur noch drei mögliche Kategorien von Solaranlagen geben und zwar Dachanlagen bis zehn Kilowatt Leistung, Dachanlagen bis 1000 Kilowatt Leistung und die großen Anlagen mit einer erreichten Leistung von etwa 1000 Kilowatt bis zu grossen 10 Megawatt verbauter Leistung. Weiter Anlagen mit über zehn Megawatt sollen jedoch überhaupt keine Vergütung mehr erhalten. Ab Mai diesen Jahres soll dann die Förderung dann bis Ende des laufenden Jahres monatlich weiterhin um weitere 0,15 Cent reduziert werden. Das Ziel der Absenkung soll sein, die mögliche Vergütung an den gesunkenen Markpreis anzugleichen und damit den weiteren Neubau von Solaranlagen zu verringern. Dies ist natürlich ein Schlag in das Gesicht der alternativen Energieerzeuger und der Umweltpolitik der letzten Jahre.
Der neue Gesetzentwurf sieht auch vor, dass in der Zukunft nur noch ein kleiner Prozentsatz der erzeugten Leistung an Strom vergütet werden soll. Der weitere erzeugte Strom soll damit selbst genutzt werden oder selber an andere Verbraucher, wie Nachbarn, verkauft werden. Diese schädliche Regelung soll in naher Zukunft durch eine Rechtsverordnung mit einer möglichen Zustimmung des Bundestages auch auf andere alternativen Energien umgesetzt werden können.
Der mögliche Strombezug von etwa Stromspeichern soll durch das neue Gesetz grundsätzlich von der neuen EEG-Umlage befreit werden. Damit solle die mögliche Wirtschaftlichkeit der Energiespeicher sichergestellt werden. Weiterhin sieht das neuartige Gesetz vor, dass die notwendigen Kosten für eine Nachrüstung von älteren Photovoltaikanlagen, um diese weiteren technischen Anforderungen zur möglichen Erhöhung der Systemstabilität zum Teil über die EEG-Umlage gezahlt werden können. Quelle: Bundestag