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Energiekosten durch Einsparungen senken

Feuer Flame

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Bezahlbarkeit der Energieversorgung der privaten Haushalte sicherstellen. Dies solle vor allem durch Einsparungen beim Verbrauch geschehen, heißt es in einem von der Fraktion eingebrachten Antrag (17/11030). Viele Haushalte seien wegen des starken Preisanstiegs, der seit 2005 bei Strom und Fernwärme 45 Prozent und bei Öl und Gas 30 Prozent betrage, überfordert. Nach Schätzungen von Verbraucherverbänden werde jährlich 600.000 Haushalten der Strom abgestellt, weil die Rechnungen nicht bezahlt werden könnten.

Daher fordern die Grünen Anreize für das Energiesparen, dies ist beispielsweise auch durch Strompreisvergleich möglich, für alle Familien in allen Haushalten. Dazu soll die Bundesregierung einen mit drei Milliarden Euro ausgestatteten Energiesparfonds einrichten, aus dem unter anderem eine verstärkte Energieberatung finanziert werden soll. Zudem soll es eine Förderung sparsamer Geräte über Zuschüsse geben. Das Sperren der Energieversorgung für private Haushalte soll gesetzlich eingeschränkt werden. Einkommensschwache Haushalte sollen durch eine Erhöhung der Regelsätze auf ein Niveau, das eine Grundversorgung an Wärme und Strom sicherstellt, unterstützt werden. „Energiesparen ist der schnellste Weg, um den Geldbeutel von hohen Energiekosten zu entlasten“, schreiben die Abgeordneten.

Zugleich weist die Fraktion Behauptungen zurück, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien der Grund für die steigenden Energiekosten sei. Zum einen seien die Preise für die fossilen Energieträger Öl und Erdgas gestiegen. Andererseits seien preisdämpfende Effekte aus dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) nicht an die Verbraucher weitergegeben worden. Ein weiterer Preistreiber seien die ausufernden Befreiungen der Großindustrie von den Kosten der Energiewende. Und beinahe völlig ausgeblendet werde, „dass nicht nur die Bereitstellungskosten für Energie, sondern auch und vor allem die Menge der verbrauchten Energie die Energiekosten privater Haushalte bestimmen“. Quelle: Aus dem Bundestag

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